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Unsere AGB´s

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines

1.1 Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für spätere Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Es gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Anderslautende, entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen eines Bestellers – insbesondere Einkaufsbedingungen – erkennen wir generell nicht an. Ausgenommen wir stimmen schriftlich Ihrer Geltung zu. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn wir Kenntnis von anders lautenden, entgegen stehenden oder abweichenden Bedingungen des Bestellers haben und die Lieferung trotzdem vorbehaltlos ausführen.

1.3 Unsere Angebote sind frei bleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder ihnen durch Auslieferung der Ware nachkommen.

1.4 Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die unsere Produkte ausschließlich im Rahmen Ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen oder dienstlichen Tätigkeit installieren oder verwenden.

1.5 Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Sämtliche Angaben in Drucksachen, auf Datenträgern und im Internet stellen keine Zusicherung im Rechtssinne dar.

2. Verkaufspreise

2.1 Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragserteilung gültigen Preisen zzgl. der jeweils anfallenden gesetzlichen MwSt.

2.2 Wird eine Lieferfrist von mehr als 6 Monaten ab dem Tag der Auftragserteilung vereinbart, oder wird die Lieferung an den Besteller erst später als 6 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, sind wir berechtigt Preise zu berechnen, die am Tage der Lieferung gelten.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind mit Erhalt der Rechnung sofort zahlungsfällig, ausgenommen es sind abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen.

3.2 Die Bezahlung unserer Rechnungen ist ohne jeden Abzug frei an uns zu leisten und zwar wie folgt:

A) Bei Barzahlung oder Eingang des Betrages auf unserem Konto innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto
B) Bei Zahlung mit Eingang bei uns innerhalb von 30 Tagen netto

3.3 Der Käufer kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, ohne Mahnung mit Ablauf des in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatums, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen generell nur gegen Vorkasse. Bei Bestellungen von uns unbekannten Firmen oder bei Erstaufträgen behalten wir uns vor per Nachname oder Vorkasse zu liefern.

4. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Nur eindeutige, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht, wenn der Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Käufer Kaufmann steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages noch das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen zu.

5. Lieferungen, Lieferzeit, Versand

5.1 Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Aus verspäteter Lieferung kann der Käufer keine Ansprüche irgendwelcher Art ableiten. Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmefrist können wir nicht übernehmen. Teillieferungen behalten wir uns grundsätzlich bei größeren Aufträgen vor. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Lieferverzug und beruht der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, oder stellt dieser eine wesentliche Pflichtverletzung dar, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Diese ist jedoch im Falle einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.2 Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich, schriftlich zugesagten Lieferzeit ist der Besteller berechtigt uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager verlassen hat.

5.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten so sind wir berechtigt den uns zu vertretenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr zufälligen Untergangs und zufälliger Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5.4 Fälle höherer Gewalt setzt die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung außer Kraft. Bei Verzögerungen die länger als 6 Wochen dauern sind beide Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5.5 Unvorhergesehene Ereignisse (zum Beispiel Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, Streik, Aussperrungen, Betriebseinstellungen und Maschinenschäden, sowie Lieferverzug unserer Vorlieferanten) entbinden uns von der Lieferverpflichtung einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit.

5.6 Die Beförderung der Ware von uns bzw. unseren Lagern zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, gilt dies generell.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware generell vor. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt dieser Eigentumsvorbehalt bestehen. Dies gilt auch in dem Falle, wenn vom Käufer einzelne Rechnungen bezahlt werden. Der Besteller nimmt die Ware als treuhänderischer Verwalter für uns in seinen unmittelbaren Besitz. Er kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs jedoch veräußern oder weiterverarbeiten.

6.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum in Verhältnis der Rechtswerte dieser verarbeiteten Ware. Die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer jetzt schon insgesamt in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt diese bis zum Widerruf zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechte einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits an den Kunden bestehen.

6.3 Der Käufer verpflichtet sich die Eigentumsvorbehaltsware zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weder mit Rechten Dritter zu belasten, noch einem Dritten zur Sicherung zu übereignen. Er verpflichtet sich uns sofort zu benachrichtigen, wenn die Ware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte an ihr geltend gemacht werden. Der Käufer hat uns die zur Wahrung unserer Rechte auf ordentliche Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen uns zu getreuen Händen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Käufer. Mit der Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an seine Kunden, tritt zu unseren Gunsten an Stelle der Vorbehaltsware der Anspruch des Bestellers gegen seinen Abnehmer, der bis zur Höhe der uns entstehenden Forderungen schon jetzt als an uns abgetreten gilt (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Im gerichtlichen Vergleichs- und Konkursverfahren des Bestellers sind wir zur Aussonderung der Vorbehaltsware berechtigt. Wir verpflichten uns zur Freigabe der abgetretenen Forderungen soweit die uns gewährten Sicherungen unsere Forderungen um 50 % übersteigen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Mängelgewährleistung

7.1 Wenn ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung, also nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) verlangen. Wir können die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Besonders dann, wenn auf Grund des Wertes der Sache, der Bedeutung des Mangel oder der Frage auf eine jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. In diesem Fall ist der Käufer auf die jeweils andere Ausprägung des Nacherfüllungsanspruches beschränkt. Auch dieser Art des Nacherfüllungsanspruches können wir die Einrede der unverhältnismäßigen Kosten entgegenhalten.

7.2 Mängelanzeigen und Mängelrügen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Nacherfüllung fehlschlagen, bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatz) stehen dem Käufer oder Dritten nicht zu. Zusicherungen bestimmter Eigenschaften der Ware – auch wenn Sie auf Grund unserer Prüfergebnisse und unserer Anwendungshinweise erfolgen, befreien den Käufer nicht vor eigener Eignungsprüfung.

7.4 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nach § 377 HGB nachgekommen ist.

7.5 Werden uns offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang angezeigt, ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

7.6 Datenangaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr und sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche gegenüber dem Kapitel „Mängelgewährleistung“ des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

8.2 Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch wenn der Besteller wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist sie gemäß dem ersten Absatz dieses Abschnitts ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht ist immer dann zu sprechen, wenn wir Vertragspflichten schuldhaft verletzen auf deren ordnungsgemäßen Erfüllung der Besteller vertraut oder auch vertrauen kann, weil sie den Vertrag prägen.

8.3 Im Falle von uns nicht zu vertretenden Nebenpflichtverletzungen ist das Recht des Käufers vom Vertrag zurückzutreten ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Nebenpflichtverletzungen, die in der Lieferung neu hergestellter, mangelhafter Sachen bestehen.

9. Rücksendungen

9.1 Rücksendungen müssen generell vorher mit uns abgestimmt werden. Ohne Verständigung oder Absprache können Rücksendungen nicht angenommen werden. Nicht genehmigte Rücksendungen werden auf Kosten des Rücksenders und auf seine Gefahr eingelagert oder die Annahme verweigert.

9.2 Rücksendungen erfolgen generell auf die Gefahr des Rücksenders. Für Transportschäden haftet der Rücksender, auf keinen Fall Vacudomo GmbH.

9.3 Rücksendungen haben generell frei an Vacudomo zu erfolgen.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Erfüllungsort ist 58636 Iserlohn und Gerichtsstand ist das für Iserlohn zuständige Gericht, wenn der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

10.2 Weiterhin ist der Gerichtsstand für Klagen gegen den Besteller oder den Käufer das für Iserlohn zuständige Gericht, wenn der Besteller oder Käufer nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt auch für Scheckklagen. Wir sind aber auch berechtigt den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.